Kindertagespflege
Winnenthaler Burgwichtel
Warum Kindertagespflege?
Die familiennahe Betreuung in der Kleingruppe ist aus pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren eine optimale frühkindliche Betreuungsform.
Die kleine und überschaubare Gruppengröße mit max. 5 Kindern ermöglicht soziales Lernen in ruhiger Atmosphäre, individuelle Förderung und intensives Eingehen auf die Persönlichkeit und Bedürfnisse der zu betreuenden Kinder.
Eine konstante Bezugsperson und der Aufbau einer verlässlichen Bindung zu nur einer Betreuungsperson ist für die Entwicklung und das Lernen besonders wichtig. Als Kindertagespflegeperson gebe ich den Kindern verlässliche Sicherheit, Struktur und Orientierung.
Auch die frühkindliche Bildung und Sprachentwicklung ist neben der Grundversorgung und Pflege ein wichtiger Auftrag, den die Kindertagespflege erfüllt. Aufgrund der kleinen Gruppengröße kann ich individuell auf die Entwicklung jedes einzelnen Kindes eingehen.
Anhand von Entwicklungsbögen und Portfolio-Heftern wird die Entwicklung des Kindes bei den Winnenthaler Burgwichteln beobachtet und dokumentiert.
Es gibt viele unterschiedliche Gründe, weshalb Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Kindertagespflege in Anspruch nehmen wollen oder müssen. Mein Angebot richtet sich an alle, die in meiner Arbeit eine sinnvolle und notwendige Ergänzung für die Entwicklung ihres Kindes sehen.
Oberste Prioritäten sind für mich die Schaffung von Geborgenheit und Sicherheit, die individuelle Förderung von Fähigkeiten sowie die Unterstützung einer ungestörten Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes.
Kindgerecht ausgestattete Räume, die eine angenehme und umarmende Wohlfühlatmosphäre vermitteln und ein großes Außengelände bieten Platz für vielfältige Entdeckungen. Auch die wunderschöne Umgebung der Burg lädt zu Erkundungstouren ein.
Links zum Kreis Wesel
Wichtig:
Der Kreis Wesel kann einen Betreuungsplatz nur vermitteln und fördern, wenn vorab die Meldung in Tagespflege-ONLINE erfolgt ist. Zusätzlich muss die Förderung in Kindertagespflege schriftlich beantragt werden.